Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Vpod Smart Solutions Limited (im Folgenden „Vpod“) und dem Käufer, Auftraggeber oder Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“). Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf von Hardware und Software zwischen uns und unseren Kunden in Deutschland.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Wir behalten uns das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers durch geeignete und aktuelle Nachweise, wie Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu überprüfen.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir erneut darauf hinweisen müssen. Entgegenstehende oder ergänzende AGB oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Alle Vereinbarungen zwischen Vpod und dem Auftraggeber sind schriftlich festzuhalten und von beiden Parteien zu bestätigen. Nebenabreden, nachträgliche Vertragsänderungen und die Übernahme von Garantien bedürfen der Schriftform.
Der Kunde erhält nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenzen zur Nutzung der Software gemäß den Lizenzbedingungen.
Vpod berät den Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch und ausschließlich in Bezug auf die eigenen Produkte, nicht jedoch deren Verwendung beim Auftraggeber. Unsere Beratungsleistungen basieren auf eigenen Erfahrungen und berücksichtigen den Stand von Wissenschaft und Technik nur unverbindlich.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag des Auftraggebers stellt das Angebot zum Vertragsschluss dar und sollte schriftlich oder in elektronischer Textform erfolgen. Angaben in technischen Unterlagen, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Vpod die Bestellung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber die Ware annimmt.
Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Technische Änderungen, die das Vertragsziel nicht gefährden, bleiben vorbehalten.
Die Frachtpreise werden dem Kunden in Rechnung gestellt und in den Rechnungen ausgewiesen. Liefer- oder Leistungsfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Auftragsdetails und Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
Bei Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefer- oder Leistungsfristen neu zu vereinbaren. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber, kann Vpod Lagerkosten berechnen und die Liefergegenstände auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einlagern.
Nimmt der Auftraggeber die Ware aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes zum vereinbarten Liefertermin bzw. Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht ab, kann Vpod Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen verlangen.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise in Euro gemäß der Klausel EXW (ex Works) der INCOTERMS 2020 zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Kosten. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
Vpod behält sich vor, Lieferungen nur nach vorheriger Zahlung vorzunehmen. Die Wahl der Zahlungsart und -fristen liegt im Ermessen von Vpod. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
Vpod behält sich das Eigentum an allen Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, tritt jedoch die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Vpod ab.
Vpod ist berechtigt, auf den Liefer- und Leistungsgegenständen in angemessener Weise auf Vpod hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dies nur bei berechtigtem Interesse verweigern.
Für zusätzlich vereinbarte Montageleistungen gelten die Allgemeinen Montagebedingungen (AMB) von Vpod.
Ansprüche wegen mangelhafter Lieferungen setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Vpod haftet unbeschränkt für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen aus der Geschäftsbeziehung geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Es gelten damit auch die deutschen Steuervorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner bemühen sich, unwirksame Klauseln durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
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