Vpod.

Allgemeine Montagebedingungen (AMB)

AS OF JANUARY 2025

Allgemeine Montagebedingungen (AMB)

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vpod Smart Solutions Limited (im Folgenden „Vpod“) und gelten für alle Montageleistungen, die für den Käufer, Auftraggeber oder Besteller (im Folgenden „Auftraggeber“) erbracht werden. 

Die Montageleistungen von Vpod erfolgen ausschließlich unter diesen Bedingungen. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn Vpod ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Vpod liefert grundsätzlich bis zur Bordsteinkante. Andere Liefervereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Montageleistungen von Vpod umfassen das Aufstellen und die Montage der gelieferten Produkte, Anlagen und auch Softwareprodukte gemäß der Auftragsbestätigung. 

Leistungen werden auf Basis etwaiger vereinbarter Freigabezeichnungen oder Aufstellpläne erbracht. Zusätzliche Leistungen, wie Einweisungen, werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 

Änderungen des Leistungsumfangs müssen ausdrücklich und einvernehmlich zwischen Vpod und dem Auftraggeber vereinbart werden. 

Änderungen im Terminablauf oder Verzögerungen müssen mindestens 20 Werktage vor dem vereinbarten Liefer- und Montagetermin bekannt gegeben und abgestimmt werden. Bei Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber wird der Auftragswert berechnet.  Weitere Kosten, wie Zwischenlagerung, werden ebenfalls in Rechnung gestellt. 

Nach Abschluss der Montage wird der Boden von den Mitarbeitern von Vpod besenrein gesäubert. Eine weitergehende Reinigung ist nicht im Leistungsumfang enthalten. 

Vpod ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

Die Leistungen von Vpod erfolgen zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen, sofern nicht anders vereinbart. 

Die Montagekosten basieren auf einem ungestörten Ablauf ohne bauliche Unterbrechungen. Wartezeiten und Unterbrechungen, die nicht von Vpod zu vertreten sind, sowie erforderliche Mehrleistungen und Zwischenlagerungskosten werden zusätzlich berechnet. 

Mehraufwand aufgrund nicht den Vorgaben entsprechender Beschaffenheit des Montageortes wird gesondert abgerechnet. Dies gilt auch für zusätzlich erforderliches Montagematerial bei Bodenunebenheiten.

The Client is responsible for compliance with building regulations a

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. 

Der Auftraggeber muss die Tragfähigkeit des Bodens am Montageort sicherstellen und einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen, der weisungsbefugt ist. 

Der Auftraggeber hat den Montageleiter von Vpod rechtzeitig über Sicherheitsmaßnahmen und -vorschriften zu informieren. 

Das Abladen und der Transport der zu montierenden Produkte vom LKW zum Montageort obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

nd obtaining all necessary permits.

The Client must ensure the load-bearing capacity of the floor at the assembly site and appoint a responsible employee who is authorized to give instructions.

The Client must inform Vpod’s assembly manager in good time about safety measures and regulations.

Unloading and transporting the products to be assembled from the truck to the assembly site is the responsibility of the Client, unless otherwise agreed.

Die Zufahrtswege zum Montageort müssen befestigt sein und eine Anlieferung mit einem 40t-LKW ermöglichen. Der Auftraggeber muss die Möglichkeit zur beidseitigen Entladung sicherstellen. 

Am Montageort muss ausreichend Lagerfläche vorhanden sein. Die Montagefläche muss besenrein übergeben werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 

Beeinträchtigungen durch andere Gewerke sind zu vermeiden. 

Leistungsfristen oder -termine werden in der Auftragsbestätigung angegeben und unterliegen den Regelungen der AGB von Vpod. 

Eine Leistungsfrist ist eingehalten, wenn die Leistung zur Abnahme bereit ist und dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wurde. 

Montagen im Außenbereich sind witterungsabhängig. Witterungsbedingte Ausfälle oder Verzögerungen können Vpod nicht angelastet werden.

Der Montageleiter von Vpod muss die ordnungsgemäße Beendigung der Montage und Abnahme der Produkte durch den Auftraggeber bescheinigen lassen. 

Wird das Abnahmeformular nicht unterschrieben, können die Produkte nicht in Betrieb genommen werden. Eine Haftung von Vpod ist ausgeschlossen. Folgekosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

Eine Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber gilt als formelle Abnahme.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Deutsche Steuervorschriften finden Anwendung. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Regelung zu ersetzen.

 Die Vertragssprache ist Deutsch.